Die diesjährige Gremienwahl steht an!
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Alle Wahlberechtigten können zwei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens Wahlvorschläge einreichen, spätestens bis Mittwoch, den 16.05., um 12 Uhr.
Die Wahlvorschläge können über eine Einzel- oder Listennominierung via E-Mail oder (Haus-)Post an den Wahlvorstand/den Wahlausschuss des Studierendenparlaments geschickt werden. Hierfür muss das Einverständnis des/der Nominierten vorliegen.
Kontakt:
Senat, FBR, Frauenbeirat, Institutsrat IDiAL
wahlvorstand@fh-dortmund.de
Hauspost an Wahlvorstand (zu Händen an Herrn Grau)
StuPa, FSR
wahlausschuss@stupa.fh-dortmund.de
Für die Wahlen dürfen nur wählbare Hochschulmitglieder und für die Wahlen der Fachbereichsräte darüber hinaus nur Mitglieder des jeweiligen Fachbereichs vorgeschlagen werden. Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf für jede der einzelnen Wahlen nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Sie können sich aber gerne für verschiedene Gremien aufstellen lassen.
Personen, die von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen und dem Geschlecht „divers“ angehören, können dieses passive Wahlrecht entweder als Vertreter oder als Vertreterin für die Vertreter oder Vertreterinnen einer Gruppe wahrnehmen. Darüber muss der Wahlvorstand spätestens mit der Annahme einer Nominierung informiert werden (wahlvorstand@fh-dortmund.de).