Lässt du dich gerade exmatrikulieren, gehst du ins Ausland oder absolvierst du ein Praktikum außerhalb Deutschlands? Wenn du die nötigen Belege dafür hast (siehe Antrag), dann hast du Anspruch auf eine Rückerstattung. Der zurückerstattete Betrag ist abhängig von dem Zeitraum, in dem du das Ticket nicht nutzt. Das heißt, dass auch eine anteilige Erstattung, von zum Beispiel zwei Monaten, gegebenenfalls möglich ist.
Wichtig: Beim Auslandsaufenthalt/Auslandspraktikum muss der vollständige Antrag auf Rückerstattung und die Nachweise spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester eingereicht werden.
Für Studierende, die an 2 Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, gilt die selbe Frist.
Hier kannst du den Antrag herunterladen.
Hier kannst du den Antrag herunterladen.
Wichtig: Bei Reiseunfähigkeit (nicht Nutzung der Öffentliches Verkehrsmittel aufgrund Krankheit) von mindestens 3 Monaten müssen die Studierende ein ärztliches Attest nachweisen, um einen Rückerstattung zu bekommen.
Allgemeiner Studierendenausschuss
Fachhochschule Dortmund
Emil-Figge-Straße 38b
44227 Dortmund
E-Mail: asta@asta.fh-dortmund.de