Um das Hochschulleben koordinieren und regeln zu können, gibt es verschiedene Gremien – sowohl rein studentische als auch Hochschulgremien, die sich aus Angehörigen der Hochschule, also Dozent*innen und Mitarbeiter*innen, und Studierenden zusammensetzen.
Jede*r eingeschriebene Ersthörer*in einer (Fach-) Hochschule kann sich in die meisten dieser Gremien als studentische Vertretung wählen lassen!
Darüber hinaus gibt es an der Hochschule noch Organe ohne studentische Vertretung, wie die Dekanate, das Rektorat und den Hochschulrat.
In rein studentischen Gremien sitzen ausschließlich die Studierenden einer Hochschule. An der Fachhochschule Dortmund gibt es folgende:
Die Studierendenschaft wird durch die eingeschriebenen Studierenden an der Fachhochschule gebildet – bezeichnet also nichts anderes als: uns alle, die wir an der FH Dortmund studieren.
Wenn der Zusammenschluss von Studierenden in einem Gesetz geregelt wird (i.d.R. ist dieses Gesetz das Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes), spricht man von einer verfassten Studierendenschaft.
Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule und des Studentenwerks die folgenden Aufgaben:
Konkret heißt das: nur wer anpackt erlebt auch was. Schaut mal, wo ihr euch engagieren könnt.
Die Dekanate, das Rektorat und der Hochschulrat sind Organe einer Hochschule ohne studentische Vertretungen.
Jeder Fachbereich hat einen Dekan, der für die Belange des FB zuständig ist.
Das Rektorat leitet die Fachhochschule und besteht aus einem Rektor, vier Prorektoren und dem Kanzler. Es ist für alle Angelegenheiten und Entscheidungen zuständig, für die das Hochschulfreiheitsgesetz nicht eine andere Zuständigkeit festgelegt hat.
Die aktuelle Besetzung des Rektorats findet ihr hier.
Der Hochschulrat ist das höchste Gremium der FH und steht in der Hierachie der Hochschule über dem Senat und dem Rektorat und löst somit den Senat als höchstes Hochschulgremium ab.
Er bestimmt die strategische Ausrichtung der Hochschule mit und kontrolliert die Hochschulleitung bei der Ausübung ihrer operativen Befugnisse. Die Grundordnung der Hochschule regelt, ob der Hochschulrat aus sechs, acht oder zehn Mitgliedern besteht.
Die Mitglieder sollen aus verantwortungsvollen Positionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kultur kommen. Studierende können kein Mitglied des Hochschulrates werden. Gewählt wird der Hochschulrat durch den Senat.Die Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Der Hochschulrat besteht an der FH Dortmund aus zehn Mitgliedern. Gemäß der Grundordnung, die am 04. Juli 2007 verabschiedet wurde, können bis zu drei hochschulinterne Personen Mitglieder des Hochschulrates werden. Es dürfen aber keine Personen sein, die aktive Lehrende der FH sind.
Allgemeiner Studierendenausschuss
Fachhochschule Dortmund
Emil-Figge-Straße 38b
44227 Dortmund
E-Mail: asta@asta.fh-dortmund.de