Rückerstattungsanträge

Einreichung an = finanzen@asta.fh-dortmund.de

Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Einreichung folgender Unterlagen ist es möglich, den Betrag für das Semesterticket, der Teil der gesamten Semestergebühren ist, zurückzuerhalten. Die Erstattung erfolgt nach monatlicher Basis.
 
Wichtige Informationen:
Bitte sendet uns alle Anträge, sowie benötigte Dokumente gebündelt in
 
Es kann immer nur das aktuelle Semester erstattet werden.
Das heißt, dass ihr zum Beispiel im Sommersemester noch keine Rückerstattung für das Wintersemester beantragen könnt, sondern erst im Wintersemester.
 
Vollständige Anträge für das laufende Semester werden spätestens 2 Wochen nach Semesterende bearbeitet!
 

Exmatrikulation – Auslandsaufenthalt – Praktikum

Lässt du dich gerade exmatrikulieren, gehst du ins Ausland oder absolvierst du ein Praktikum außerhalb Deutschlands? Wenn du die nötigen Belege dafür hast (siehe Antrag), dann hast du Anspruch auf eine Rückerstattung. Der zurückerstattete Betrag ist abhängig von dem Zeitraum, in dem du das Ticket nicht nutzt. Das heißt, dass auch eine anteilige Erstattung, von zum Beispiel zwei Monaten, gegebenenfalls möglich ist.

Wichtig: Beim Auslandsaufenthalt/Auslandspraktikum muss der vollständige Antrag auf Rückerstattung und die Nachweise spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester eingereicht werden.

Für Studierende, die an 2 Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, gilt die selbe Frist.

Alle Nachweise / benötigten Dokumente gesammelt in einem PDF-Dokument
einreichen. Das notwendige Tool dafür, findet ihr sehr leicht kostenlos im Internet.

Hier kannst du den Antrag herunterladen.

Behinderung

Studierende mit „Wertmarke“ (Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis) können sich den Beitrag des Semestertickets erstatten lassen. Der Antrag ist nur für ein Semester gültig, bei Fortführung des Studiums muss er im darauffolgenden Semester neu gestellt werden. Frist für die Einreichung ist der gesamte Zeitraum des aktuellen Semesters. Rückerstattungsanträge für das Wintersemester können erst nach Beginn des Wintersemesters eingereicht werden. Das gleiche gilt analog für das Sommersemester.
Alle Nachweise / benötigten Dokumente gesammelt in einem PDF-Dokument
einreichen. Das notwendige Tool dafür, findet ihr sehr leicht kostenlos im Internet.

Hier kannst du den Antrag herunterladen.

 

Wichtig: Bei Reiseunfähigkeit (nicht Nutzung der Öffentliches Verkehrsmittel aufgrund Krankheit) von mindestens 3 Monaten müssen die Studierende ein ärztliches Attest nachweisen, um einen Rückerstattung zu bekommen.